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   VG Stuttgart, 21.02.2020 - 4 K 11090/18   

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VG Stuttgart, 21.02.2020 - 4 K 11090/18 (https://dejure.org/2020,42207)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 21.02.2020 - 4 K 11090/18 (https://dejure.org/2020,42207)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 21. Februar 2020 - 4 K 11090/18 (https://dejure.org/2020,42207)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 29.05.2018 - 1 C 15.17

    Mehrehe eines Ausländers hindert nach geltendem Recht nicht dessen

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.02.2020 - 4 K 11090/18
    Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung des auf die Rücknahmeentscheidung bezogenen Anfechtungsbegehrens ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung; soweit im Rahmen der Anwendung des § 35 Abs. 1 StAG die Rechtmäßigkeit der am 21.09.2015 bewirkten Einbürgerung zu prüfen ist, ist auf die Sach- und Rechtslage zu diesem Zeitpunkt abzustellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.05.2018 - 1 C 15/17 - BVerwGE 162, 153).

    Eine Einbürgerung ist dann nicht im Sinne des § 35 Abs. 1 StAG einer Rücknahme zugänglich, wenn sie auf anderer Rechtsgrundlage als jener, die von der Behörde herangezogen worden ist, hätte erfolgen müssen (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.05.2018 - 1 C 15/17 - BVerwGE 162, 153).

    Bei dieser Ermessensentscheidung ist auch ein hypothetischer Einbürgerungsanspruch im Zeitpunkt der Rücknahmeentscheidung zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.05.2018 - 1 C 15/17 - BVerwGE 162, 153; a.A. HTK-StAR / § 35 StAG / zu Abs. 1, a.a.O. Rn. 18, wonach dies nur für im Ermessenswege Eingebürgerte gilt).

    Die Behörde muss in dem erkennbaren Bewusstsein, dass eine Ermessensentscheidung zu treffen ist, die für und gegen die Rücknahme der Einbürgerung streitenden Gesichtspunkte erkennen, diese sachgerecht gewichten und diese bei ihrer Entscheidung im Ergebnis frei von willkürlichen Erwägungen berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.05.2018 - 1 C 15/17 - BVerwGE 162, 153).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.03.2009 - 13 S 2080/07

    Einbürgerung; Sicherung des Lebensunterhalts; Kranken- und Pflegeversicherung;

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.02.2020 - 4 K 11090/18
    Zum Lebensunterhalt eines Einbürgerungsbewerbers zählt neben einer angemessenen Unterkunft und den Mitteln, die zur Befriedigung der persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens (wie etwa Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat) erforderlich sind, auch eine Kranken- und Pflegeversicherung; eine Absicherung gegen das Risiko von Krankheit und Pflege ist Teil des sozialen Standards der Bundesrepublik, mit dem dem Umstand Rechnung getragen wird, dass Krankheit und Pflegebedürftigkeit unabhängig von den physischen und psychischen Eigenschaften einer Person und ihrer individuellen Lebensumstände jederzeit eintreten und mit hohen Kosten verbunden sein können, die der Einzelne regelmäßig nicht mehr aus eigener Kraft bewältigen kann (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 06.03.2009 - 13 S 2080/07 - juris -).

    Auch der Aufbau einer Altersvorsorge ist wesentlicher Bestandteil des sozialen Sicherungssystems in Deutschland und die Teilnahme hieran Ausdruck der wirtschaftlichen Integration (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 06.03.2009 - 13 S 2080/07 - juris -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2016 - 19 A 2330/11

    Rücknahme der Einbürgerung eines Ausländers wegen Unterstützung einer

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.02.2020 - 4 K 11090/18
    Das Verschweigen von Tatsachen ist eine Täuschung, wenn die Behörde nach Tatsachen gefragt hat oder der Betreffende auch ohne Befragung weiß oder in Kauf nimmt, dass die verschwiegenen Tatsachen für die Entscheidung der Behörde erheblich sind oder sein können (vgl. OVG Münster, Urt. v. 17.03.2016 - 19 A 2330/11 - juris -).

    Arglistiges Handeln liegt insbesondere dann vor, wenn der Betreffende weiß, dass er unrichtige Angaben macht (vgl. OVG Münster, Urt. v. 17.03.2016 - 19 A 2330/11 - juris -).

  • EuGH, 02.03.2010 - C-135/08

    Die Rücknahme einer durch Täuschung erschlichenen Einbürgerung kann zur

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.02.2020 - 4 K 11090/18
    Die von der Beklagten getroffene Ermessensentscheidung wahrt den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, so dass die Entscheidung der Landeshauptstadt Stuttgart, aufgrund derer der Kläger zugleich die Unionsbürgerschaft verliert, mit dem Europäischen Unionsrecht in Einklang steht (vgl. EuGH, Urt. v. 02.03.2010 - C-135/08 - NVwZ 2010, 509 und Urt. v. 12.03.2019 - C-221/17 - NVwZ 2019, 709; HTK-StAR / § 35 StAG / zu Abs. 2, Stand: 22.10.2018 Rn. 8).
  • EuGH, 12.03.2019 - C-221/17

    Tjebbes u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 20 AEUV

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.02.2020 - 4 K 11090/18
    Die von der Beklagten getroffene Ermessensentscheidung wahrt den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, so dass die Entscheidung der Landeshauptstadt Stuttgart, aufgrund derer der Kläger zugleich die Unionsbürgerschaft verliert, mit dem Europäischen Unionsrecht in Einklang steht (vgl. EuGH, Urt. v. 02.03.2010 - C-135/08 - NVwZ 2010, 509 und Urt. v. 12.03.2019 - C-221/17 - NVwZ 2019, 709; HTK-StAR / § 35 StAG / zu Abs. 2, Stand: 22.10.2018 Rn. 8).
  • BVerwG, 28.05.2015 - 1 C 24.14

    Angehörigenbescheinigung; Bekenntnis nur zum deutschen Volkstum; deutscher

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.02.2020 - 4 K 11090/18
    Dies kann unter der aufschiebenden Bedingung des Eintritts der Unanfechtbarkeit auch schon zusammen mit der Rücknahme verfügt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.05.2015 - 1 C 24/14 - BVerwGE 152, 164).
  • BVerwG, 22.03.2017 - 5 C 4.16

    Rückabwicklung von durch Bestechung und arglistige Täuschung veranlasster Zahlung

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.02.2020 - 4 K 11090/18
    Diese arglistige Täuschung war für die Einbürgerung des Klägers zumindest objektiv mitursächlich (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.03.2017 - 5 C 4/16 - BVerwGE 158, 258).
  • BVerwG, 19.02.2009 - 5 C 22.08

    Anspruch auf Einbürgerung, Ausschluss - bei Sozialhilfebezug; Arbeitslosigkeit,

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.02.2020 - 4 K 11090/18
    Bei der Frage, ob der Lebensunterhalt ohne die Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch des Sozialgesetzbuchs gesichert ist, hat die Einbürgerungsbehörde nicht nur auf die aktuelle Situation abzustellen, erforderlich ist vielmehr eine gewisse Nachhaltigkeit; sie hat eine Prognose darüber anzustellen, ob der Einbürgerungsbewerber voraussichtlich dauerhaft in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt aus eigenen Einkünften zu sichern (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.02.2009 - 5 C 22/08 - BVerwGE 133, 153; VGH Mannheim, Urt. v. 22.01.2014 - 1 S 923/13 - juris - OVG Lüneburg, Urt. v. 23.06.2016 - 13 LB 144/15 - InfAuslR 2016, 341; OVG Münster, Beschl. v. 28.02.2017 - 19 A 416/14 - juris - OVG Schleswig, Urt. v. 23.03.2017 - 4 LB 6/15 - juris - HTK-StAR / § 10 StAG / zu Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Stand: 13.12.2019, Rn. 32 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.05.2010 - 5 C 8.09

    Analphabetismus; Behinderung als Grund für Analphabetismus; Einbürgerung;

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.02.2020 - 4 K 11090/18
    Bei einer allein in Betracht kommenden Einbürgerung des Klägers auf der Grundlage des § 8 Abs. 1 StAG handelt es sich jedoch gerade nicht um einen Einbürgerungsanspruch; vielmehr steht die Einbürgerung auch bei Erfüllung der in § 8 Abs. 1 StAG bezeichneten Mindestvoraussetzungen im grundsätzlich weiten Ermessen der Einbürgerungsbehörde (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.05.2010 - 5 C 8/09 - NVwZ 2010, 1502).
  • BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 30.84

    Beamtenrecht - Arglistige Täuschung - Rücknahme der Ernennung

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.02.2020 - 4 K 11090/18
    Eine arglistige Täuschung liegt nach alledem dann vor, wenn der Täuschende erkennt und in Kauf nimmt, dass die Behörde aufgrund seines Verhaltens für sie wesentliche Umstände als gegeben ansieht, die in Wahrheit nicht vorliegen oder - umgekehrt - hinderliche Umstände als nicht gegeben ansieht, obwohl solche in Wahrheit vorliegen (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.09.1985 - 2 C 30/84 - DVBl 1986, 148; HTK-StAR / § 35 StAG / zu Abs. 1, a.a.O. Rn. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.01.2014 - 1 S 923/13

    Einbürgerung von Ausländern; Vertretenmüssen eines die Unterhaltssicherung

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2017 - 4 LB 6/15

    Anspruch (hier: eines Irakers) auf Einbürgerung trotz Sozialleistungsbezugs

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2017 - 19 A 416/14

    Einbürgerungsanspruch eines ukrainischen Staatsbürgers unter Hinnahme von

  • OVG Niedersachsen, 23.06.2016 - 13 LB 144/15

    Vertretenmüssen der Inanspruchnahme von Mitteln nach dem SGB II wegen

  • VGH Baden-Württemberg, 01.12.2022 - 11 S 1023/20

    Rücknahme seiner Einbürgerung; Ermessensausfall in Bezug auf den Verlust der

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 21. Februar 2020 - 4 K 11090/18 - geändert.

    Am 22. November 2018 hat der Kläger beim Verwaltungsgericht Stuttgart Klage erhoben (4 K 11090/18).

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 21. Februar 2020 - 4 K 11090/18 - sowie den Bescheid der Beklagten vom 15. Juni 2018 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 12. November 2018 aufzuheben.

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